Grundbegriff Glossar · Buchstabe S

Selbstbeteiligung

Der Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen – im Gegenzug sinkt der Beitrag.

Mit einer Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt) übernehmen Sie kleinere Schäden selbst. Der Versicherer zahlt erst den Betrag darüber. Weil Bagatellschäden wegfallen, wird der Beitrag günstiger.

Üblich ist sie etwa in der Kasko, der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie im Rechtsschutz. Wählen Sie eine Höhe, die Sie im Schadenfall problemlos selbst bezahlen können.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

Mehr dazu im Ratgeber