Wissenswelt · Ratgeber & Glossar

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Verständlich erklärt.

Aktuelle Ratgeber-Artikel und ein Glossar mit 63 Begriffen rund um Versicherung und Vorsorge – ohne Fachchinesisch, direkt aus unserer Beratungspraxis in Langenselbold.

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  • Kfz-Versicherung, Kasko, Schadenfreiheitsklasse und alles rund ums Auto.

  • Hausrat, Wohngebäude, Elementarschutz und Schäden rund ums Zuhause.

  • Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Pflege und Zusatzversicherungen.

  • Betriebshaftpflicht, Cyber, Fuhrpark und Mitarbeiter-Vorsorge für Unternehmen.

Beliebte Schlagwörter

Die wichtigsten Begriffe

Zum Glossar mit 63 Begriffen
  • Beamte

    Beihilfe

    Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheits- und Pflegekosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen.

  • Vorsorge

    Berufsunfähigkeit

    Liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

  • Firmen

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert und häufig steuer- und sozialabgabenbegünstigt aus dem Bruttogehalt finanziert wird.

  • Firmen

    Betriebshaftpflicht

    Schützt Unternehmen, wenn sie oder ihre Mitarbeitenden bei der betrieblichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen.

  • Firmen

    Cyber-Versicherung

    Deckt Eigen- und Drittschäden nach Hackerangriffen, Datenpannen und anderen Cybervorfällen – inklusive Soforthilfe durch Experten.

  • Grundbegriff

    Deckungssumme

    Der Höchstbetrag, den ein Versicherer je Schadenfall oder Versicherungsjahr maximal leistet.

  • Beamte

    Dienstunfähigkeit

    Liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten zu erfüllen.

  • Wohnen

    Elementarschaden

    Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck – meist nur über einen Zusatzbaustein versichert.

  • Grundbegriff

    Haftpflichtversicherung

    Übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

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