Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und müssen bis zum 30. November gekündigt werden. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einem Fahrzeugwechsel gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Wir prüfen Ihre Frist – und kümmern uns um die Kündigung.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – was Sie wirklich brauchen
Faustregel: Vollkasko in den ersten Jahren und bei Finanzierung, danach Teilkasko. Aber die Faustregel kennt Ihr Auto nicht. Wir rechnen beides durch – inklusive Werkstattwahl, Rabattschutz, Schutzbrief und Neupreisentschädigung. Oft ist der Unterschied kleiner als gedacht.
Schaden in Langenselbold? Ein Anruf, ein Ansprechpartner
Der Unterschied zwischen Portal und Agentur zeigt sich im Schadenfall. Bei uns rufen Sie an, wir nehmen den Schaden auf, reichen alles ein und bleiben dran – bis der Wagen repariert ist. Keine Hotline, keine Ticketnummer.