Versicherungs-Glossar
von A bis Z.

63 Begriffe rund um Kfz, Haftpflicht, Wohnen, Gesundheit, Vorsorge, Beamte und Firmen – kurz definiert und verständlich erklärt.

A

  • Vorsorge

    Abstrakte Verweisung

    Klausel, mit der ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung verweigern kann, wenn Sie theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

  • Firmen

    Allgefahrendeckung

    Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – statt nur gegen einzeln aufgezählte Risiken.

  • Gesundheit

    Anwartschaft

    Ruhende Versicherung, mit der Sie sich gegen geringen Beitrag den Zugang zu einem Tarif und Ihren heutigen Gesundheitszustand sichern.

  • Haftpflicht

    Ausfalldeckung

    Baustein der Privathaftpflicht, der zahlt, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und nicht zahlen kann.

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B

  • Beamte

    Beihilfe

    Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheits- und Pflegekosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen.

  • Vorsorge

    Berufsunfähigkeit

    Liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

  • Firmen

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert und häufig steuer- und sozialabgabenbegünstigt aus dem Bruttogehalt finanziert wird.

  • Firmen

    Betriebshaftpflicht

    Schützt Unternehmen, wenn sie oder ihre Mitarbeitenden bei der betrieblichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen.

  • Firmen

    Betriebsunterbrechung

    Versicherung, die nach einem Sachschaden den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten eines Betriebs ersetzt.

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C

  • Firmen

    Cyber-Versicherung

    Deckt Eigen- und Drittschäden nach Hackerangriffen, Datenpannen und anderen Cybervorfällen – inklusive Soforthilfe durch Experten.

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D

  • Grundbegriff

    Deckungssumme

    Der Höchstbetrag, den ein Versicherer je Schadenfall oder Versicherungsjahr maximal leistet.

  • Haftpflicht

    Deliktunfähigkeit

    Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr in der Regel unter zehn Jahren – haften rechtlich nicht für Schäden, die sie verursachen.

  • Beamte

    Dienstunfähigkeit

    Liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten zu erfüllen.

  • Firmen

    D&O-Versicherung

    Vermögensschaden-Haftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen haften.

  • Grundbegriff

    Doppelversicherung

    Dasselbe Risiko ist bei mehreren Versicherern versichert – gezahlt wird im Schadenfall trotzdem nur einmal.

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E

  • Wohnen

    Elementarschaden

    Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck – meist nur über einen Zusatzbaustein versichert.

  • Recht & Vertrag

    Erstinformation

    Pflichtangaben, die Versicherungsvermittler ihren Kunden beim ersten Kontakt geben müssen – etwa Status, Registrierung und Vergütung.

  • Vorsorge

    Erwerbsminderungsrente

    Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.

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F

  • Kfz

    Fahrerschutzversicherung

    Kfz-Baustein, der Personenschäden des Fahrers absichert, wenn er einen Unfall selbst verursacht hat.

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G

  • Haftpflicht

    Gefälligkeitsschaden

    Schaden, der entsteht, während Sie jemandem unentgeltlich helfen – etwa beim Umzug von Freunden.

  • Wohnen

    Gleitender Neuwert

    Versicherungsform in der Wohngebäudeversicherung, bei der die Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung angepasst wird.

  • Recht & Vertrag

    Grobe Fahrlässigkeit

    Besonders schwere Verletzung der üblichen Sorgfalt – zum Beispiel eine brennende Kerze in der leeren Wohnung.

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H

  • Grundbegriff

    Haftpflichtversicherung

    Übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

  • Recht & Vertrag

    Hauptfälligkeit

    Der jährliche Stichtag, zu dem ein Versicherungsjahr beginnt und der Jahresbeitrag fällig wird.

  • Wohnen

    Hausratversicherung

    Versichert Ihr bewegliches Eigentum in der Wohnung – von Möbeln über Kleidung bis zu Elektronik – gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

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I

  • Firmen

    Inhaltsversicherung

    Versichert die bewegliche Einrichtung eines Betriebs – Maschinen, Waren, Vorräte und Büroausstattung – gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.

  • Vorsorge

    Invalidität

    Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall – Grundlage für die Leistung der Unfallversicherung.

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K

  • Kfz

    Kasko (Teil- und Vollkasko)

    Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug – ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht.

  • Gesundheit

    Krankentagegeld

    Ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall mit einem vereinbarten Betrag pro Tag.

  • Recht & Vertrag

    Kündigungsfrist

    Zeitraum vor Ablauf des Versicherungsjahres, bis zu dem eine ordentliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss.

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L

  • Wohnen

    Leitungswasserschaden

    Schaden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungen oder angeschlossenen Geräten austritt.

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M

  • Kfz

    Mallorca-Police

    Zusatz zur Kfz-Haftpflicht, der die oft niedrigen gesetzlichen Mindestdeckungen bei Mietwagen im europäischen Ausland aufstockt.

  • Haftpflicht

    Mietsachschaden

    Schaden an gemieteten Räumen – etwa an Parkett, Fliesen oder Türen der Mietwohnung oder Ferienwohnung.

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N

  • Vorsorge

    Nachversicherungsgarantie

    Recht, die versicherte Rente oder Summe bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

  • Kfz

    Neupreisentschädigung

    Kasko-Leistung, bei der in den ersten Monaten nach der Erstzulassung bei Totalschaden oder Diebstahl der Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt wird.

  • Grundbegriff

    Neuwert

    Der Betrag, der nötig ist, um eine beschädigte Sache durch eine neue gleicher Art und Güte zu ersetzen.

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O

  • Recht & Vertrag

    Obliegenheit

    Vertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers – etwa einen Schaden unverzüglich zu melden oder den Schaden möglichst gering zu halten.

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P

  • Gesundheit

    Pflegegrad

    Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen, nach der sich die Leistungen der Pflegeversicherung richten.

  • Grundbegriff

    Police

    Andere Bezeichnung für den Versicherungsschein – die Urkunde, die den Abschluss und die wesentlichen Inhalte eines Versicherungsvertrags dokumentiert.

  • Vorsorge

    Prognosezeitraum

    Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit ärztlich vorhergesagt werden muss, damit die Versicherung leistet – bei guten Tarifen sechs Monate.

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R

  • Kfz

    Rabattschutz

    Kfz-Baustein, der dafür sorgt, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden pro Jahr nicht zurückgestuft wird.

  • Recht & Vertrag

    Rechtsschutzversicherung

    Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen.

  • Kfz

    Regionalklasse

    Einstufung des Zulassungsbezirks nach der dortigen Schadenbilanz – sie beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung.

  • Grundbegriff

    Regress

    Rückgriff: Wer einen Schaden bezahlt hat, holt sich das Geld beim eigentlichen Verursacher zurück.

  • Vorsorge

    Risikolebensversicherung

    Zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – ohne Sparanteil, daher vergleichsweise günstig.

  • Vorsorge

    Rürup-Rente (Basisrente)

    Staatlich geförderte private Altersvorsorge, deren Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

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S

  • Kfz

    Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

    Stufe in der Kfz-Versicherung, die sich nach der Zahl der schadenfreien Jahre richtet und den Beitragsrabatt bestimmt.

  • Kfz

    Schutzbrief

    Kfz-Baustein für Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl unterwegs – etwa Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen oder Übernachtung.

  • Grundbegriff

    Selbstbeteiligung

    Der Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen – im Gegenzug sinkt der Beitrag.

  • Recht & Vertrag

    Sonderkündigungsrecht

    Recht, einen Versicherungsvertrag außerhalb der regulären Frist zu kündigen – etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall.

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T

  • Haftpflicht

    Tierhalterhaftpflicht

    Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden und Pferden, die für Schäden durch ihr Tier unabhängig vom eigenen Verschulden haften.

  • Kfz

    Typklasse

    Einstufung eines Fahrzeugmodells nach seiner Schadenbilanz, die neben Regional- und SF-Klasse den Kfz-Beitrag beeinflusst.

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U

  • Vorsorge

    Unfallversicherung

    Zahlt bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen eines Unfalls – rund um die Uhr, weltweit, in Beruf und Freizeit.

  • Wohnen

    Unterversicherung

    Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert – dann wird ein Schaden nur anteilig ersetzt.

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V

  • Recht & Vertrag

    Vermittlerregister

    Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern, in dem alle zugelassenen Versicherungsvermittler eingetragen sind.

  • Grundbegriff

    Versicherungsfall

    Das Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer leisten muss – etwa ein Brand, ein Unfall oder eine Berufsunfähigkeit.

  • Grundbegriff

    Versicherungsnehmer

    Die Person oder das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag abschließt und den Beitrag zahlt.

  • Recht & Vertrag

    Versicherungsvertreter

    Vermittler, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig ist – im Unterschied zum Makler, der im Auftrag des Kunden handelt.

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W

  • Gesundheit

    Wartezeit

    Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht.

  • Kfz

    Werkstattbindung

    Kasko-Tarifvariante, bei der Sie Schäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen – im Gegenzug sinkt der Beitrag.

  • Wohnen

    Wohngebäudeversicherung

    Versichert das Gebäude selbst – inklusive fest eingebauter Bestandteile – gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

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Z

  • Gesundheit

    Zahnzusatzversicherung

    Ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe.

  • Grundbegriff

    Zeitwert

    Der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens – also der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung.

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Begriffe verstanden – und jetzt?

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