Recht & Vertrag Glossar · Buchstabe H
Hauptfälligkeit
Der jährliche Stichtag, zu dem ein Versicherungsjahr beginnt und der Jahresbeitrag fällig wird.
Die Hauptfälligkeit steht im Versicherungsschein. Sie ist wichtig für die Kündigung: Ordentlich kündigen können Sie in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres. Bei der Kfz-Versicherung ist die Hauptfälligkeit meist der 1. Januar – daher der bekannte Kündigungsstichtag 30. November.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
