Grundbegriff Glossar · Buchstabe P

Police

Andere Bezeichnung für den Versicherungsschein – die Urkunde, die den Abschluss und die wesentlichen Inhalte eines Versicherungsvertrags dokumentiert.

Im Versicherungsschein stehen unter anderem Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder Sachen, Versicherungsbeginn, Hauptfälligkeit, Beitrag, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen. Zusammen mit den Versicherungsbedingungen bildet er den Vertragsinhalt.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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