Grundbegriff Glossar · Buchstabe V
Versicherungsnehmer
Die Person oder das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag abschließt und den Beitrag zahlt.
Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers. Er muss nicht identisch sein mit der versicherten Person – etwa bei einer Kinderunfallversicherung, die die Eltern für ihr Kind abschließen – und auch nicht mit dem Bezugsberechtigten, der im Leistungsfall das Geld erhält, wie bei der Risikolebensversicherung.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.