Vorsorge Glossar · Buchstabe R

Risikolebensversicherung

Zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – ohne Sparanteil, daher vergleichsweise günstig.

Die Risikolebensversicherung sichert vor allem Familien und Baufinanzierungen ab. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme. Überlebt sie die Laufzeit, endet der Vertrag ohne Auszahlung.

Bei Paaren ist eine Absicherung auf verbundene Leben möglich. Bei Krediten bietet sich eine fallende Versicherungssumme an, die der Restschuld folgt.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.