Vorsorge Glossar · Buchstabe R

Rürup-Rente (Basisrente)

Staatlich geförderte private Altersvorsorge, deren Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

Die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, auch für Beamte. Die Beiträge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente
  • nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar
  • Renten sind später steuerpflichtig

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.