Firmen Glossar · Buchstabe B
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert und häufig steuer- und sozialabgabenbegünstigt aus dem Bruttogehalt finanziert wird.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er in der Regel einen Zuschuss von 15 Prozent leisten.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direktversicherung meist der einfachste Weg.
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