Vorsorge Glossar · Buchstabe B

Berufsunfähigkeit

Liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Die meisten Verträge definieren Berufsunfähigkeit so: Sie können Ihren Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben. Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die vereinbarte monatliche Rente.

Häufigste Ursachen sind nicht Unfälle, sondern psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen von Rücken und Gelenken. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fängt das nur teilweise auf.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.