Vorsorge Glossar · Buchstabe E

Erwerbsminderungsrente

Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderung: Sie können in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten.

Entscheidend ist, dass auf den gesamten Arbeitsmarkt geschaut wird – nicht auf Ihren Beruf. Außerdem müssen Mindestversicherungszeiten erfüllt sein. Die Rente liegt meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.