Recht & Vertrag Glossar · Buchstabe E

Erstinformation

Pflichtangaben, die Versicherungsvermittler ihren Kunden beim ersten Kontakt geben müssen – etwa Status, Registrierung und Vergütung.

Nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) müssen Vermittler beim ersten Geschäftskontakt unter anderem mitteilen: Name und Anschrift, ob sie als Vertreter oder Makler tätig sind, die Registrierungsnummer im Vermittlerregister, Beteiligungen an Versicherern, die Art der Vergütung sowie die Schlichtungsstellen.

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