Kfz Glossar · Buchstabe F
Fahrerschutzversicherung
Kfz-Baustein, der Personenschäden des Fahrers absichert, wenn er einen Unfall selbst verursacht hat.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt für die Schäden der anderen – auch für verletzte Mitfahrer. Der Fahrer selbst geht bei einem selbstverschuldeten Unfall jedoch leer aus. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke: Sie ersetzt Personenschäden des Fahrers so, als wäre ein Dritter schuld gewesen, etwa Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Hinterbliebenenrente.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.