Haftpflicht Glossar · Buchstabe G

Gefälligkeitsschaden

Schaden, der entsteht, während Sie jemandem unentgeltlich helfen – etwa beim Umzug von Freunden.

Wer aus Gefälligkeit hilft, haftet rechtlich oft nur eingeschränkt – Gerichte gehen häufig von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit aus. Ohne Haftung zahlt aber auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Gute Privathaftpflicht-Tarife schließen Gefälligkeitsschäden deshalb ausdrücklich ein. So bleibt die Freundschaft intakt, wenn beim Umzug der Fernseher herunterfällt.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.