Grundbegriff Glossar · Buchstabe H
Haftpflichtversicherung
Übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen – nach § 823 BGB grundsätzlich unbegrenzt und mit dem gesamten Vermögen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Ansprüche. Gleichzeitig prüft sie, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Wichtige Arten sind die Privathaftpflicht, die Kfz-Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben), die Tierhalterhaftpflicht und die Betriebshaftpflicht.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.