Haftpflicht Glossar · Buchstabe A
Ausfalldeckung
Baustein der Privathaftpflicht, der zahlt, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und nicht zahlen kann.
Normalerweise schützt die Haftpflicht nur Sie – wenn Sie anderen schaden. Die Ausfalldeckung (auch Forderungsausfalldeckung) dreht den Spieß um: Werden Sie geschädigt und der Verursacher ist zahlungsunfähig und ohne eigene Haftpflicht, springt Ihre Versicherung ein, als hätte er eine gehabt.
Häufig setzen Versicherer voraus, dass der Anspruch gerichtlich festgestellt und eine Vollstreckung erfolglos war. Gute Tarife leisten bereits ab niedrigen Schadenhöhen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.