Beamte Glossar · Buchstabe B
Beihilfe
Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheits- und Pflegekosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen.
Beamte sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert. Stattdessen trägt der Dienstherr über die Beihilfe einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten – den Bemessungssatz. Den Rest sichern Beamte über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.
| Person | Beihilfe | Privat abzusichern |
|---|---|---|
| Beamte/r | 50 % | 50 % |
| Beamte/r mit zwei oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
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