Beamte Glossar · Buchstabe B

Beihilfe

Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheits- und Pflegekosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen.

Beamte sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert. Stattdessen trägt der Dienstherr über die Beihilfe einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten – den Bemessungssatz. Den Rest sichern Beamte über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Typische Bemessungssätze (je nach Bund bzw. Land unterschiedlich)
PersonBeihilfePrivat abzusichern
Beamte/r50 %50 %
Beamte/r mit zwei oder mehr Kindern70 %30 %
Versorgungsempfänger70 %30 %
Kinder80 %20 %

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.