Beamte Glossar · Buchstabe D
Dienstunfähigkeit
Liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten zu erfüllen.
Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr, meist auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Die Folgen hängen vom Status ab: Beamte auf Lebenszeit erhalten in der Regel Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf oder Probe haben dagegen häufig noch keinen Anspruch und werden entlassen – dann bleibt nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel folgt der Entscheidung des Dienstherrn und zahlt ohne eigene Gegenprüfung.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.