Gesundheit Glossar · Buchstabe P
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen, nach der sich die Leistungen der Pflegeversicherung richten.
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade – von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (Pflegegrad 5). Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter, etwa des Medizinischen Dienstes.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung: Sie deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Pflegebedürftige und Angehörige – oder eine private Pflegezusatzversicherung.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.