Recht & Vertrag Glossar · Buchstabe O

Obliegenheit

Vertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers – etwa einen Schaden unverzüglich zu melden oder den Schaden möglichst gering zu halten.

Obliegenheiten bestehen vor und nach dem Versicherungsfall. Beispiele:

  • Gefahrerhöhungen anzeigen (z. B. längerer Leerstand des Hauses)
  • Schäden unverzüglich melden
  • Schaden mindern, etwa Wasser abstellen
  • Bei Einbruch die Polizei informieren und eine Stehlgutliste einreichen

Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung je nach Verschulden kürzen oder ganz verweigern.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.