Recht & Vertrag Glossar · Buchstabe O
Obliegenheit
Vertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers – etwa einen Schaden unverzüglich zu melden oder den Schaden möglichst gering zu halten.
Obliegenheiten bestehen vor und nach dem Versicherungsfall. Beispiele:
- Gefahrerhöhungen anzeigen (z. B. längerer Leerstand des Hauses)
- Schäden unverzüglich melden
- Schaden mindern, etwa Wasser abstellen
- Bei Einbruch die Polizei informieren und eine Stehlgutliste einreichen
Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung je nach Verschulden kürzen oder ganz verweigern.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.