Grundbegriff Glossar · Buchstabe V

Versicherungsfall

Das Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer leisten muss – etwa ein Brand, ein Unfall oder eine Berufsunfähigkeit.

Was als Versicherungsfall gilt, regeln die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Sparte. Tritt er ein, haben Sie bestimmte Pflichten – die Obliegenheiten: den Schaden melden, ihn gering halten und bei der Aufklärung mitwirken.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.