Grundbegriff Glossar · Buchstabe V
Versicherungsfall
Das Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer leisten muss – etwa ein Brand, ein Unfall oder eine Berufsunfähigkeit.
Was als Versicherungsfall gilt, regeln die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Sparte. Tritt er ein, haben Sie bestimmte Pflichten – die Obliegenheiten: den Schaden melden, ihn gering halten und bei der Aufklärung mitwirken.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.