Grundbegriff Glossar · Buchstabe N

Neuwert

Der Betrag, der nötig ist, um eine beschädigte Sache durch eine neue gleicher Art und Güte zu ersetzen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet: Ihr fünf Jahre altes Sofa wird so ersetzt, dass Sie ein vergleichbares neues kaufen können – ohne Abzug für Alter oder Abnutzung.

Das Gegenstück ist der Zeitwert, bei dem der Wertverlust abgezogen wird – typisch etwa in der Haftpflicht.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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