Grundbegriff Glossar · Buchstabe N
Neuwert
Der Betrag, der nötig ist, um eine beschädigte Sache durch eine neue gleicher Art und Güte zu ersetzen.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten in der Regel zum Neuwert. Das bedeutet: Ihr fünf Jahre altes Sofa wird so ersetzt, dass Sie ein vergleichbares neues kaufen können – ohne Abzug für Alter oder Abnutzung.
Das Gegenstück ist der Zeitwert, bei dem der Wertverlust abgezogen wird – typisch etwa in der Haftpflicht.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
