Grundbegriff Glossar · Buchstabe Z
Zeitwert
Der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens – also der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung.
Ersetzt ein Versicherer zum Zeitwert, erhalten Sie weniger, als ein neuer Gegenstand kostet. Typisch ist das in der Haftpflichtversicherung: Beschädigen Sie das acht Jahre alte Sofa Ihrer Freunde, wird dessen Zeitwert ersetzt – nicht der Preis eines neuen Sofas.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten dagegen in der Regel zum Neuwert.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.