Kfz Glossar · Buchstabe N

Neupreisentschädigung

Kasko-Leistung, bei der in den ersten Monaten nach der Erstzulassung bei Totalschaden oder Diebstahl der Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt wird.

Ein neues Auto verliert in den ersten Monaten stark an Wert. Ohne Neupreisentschädigung ersetzt die Kasko nach einem Totalschaden nur den Wiederbeschaffungswert – also den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug. Je nach Tarif gilt die Neupreisentschädigung für sechs bis 24 Monate oder länger.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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