Vorsorge Glossar · Buchstabe N

Nachversicherungsgarantie

Recht, die versicherte Rente oder Summe bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Typische Anlässe sind Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltssprung oder der Schritt in die Selbstständigkeit. Innerhalb einer Frist nach dem Ereignis können Sie den Schutz – etwa die BU-Rente – erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten.

So wächst der Vertrag mit Ihrem Leben mit, auch wenn sich Ihre Gesundheit inzwischen verschlechtert hat.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.