Haftpflicht Glossar · Buchstabe M

Mietsachschaden

Schaden an gemieteten Räumen – etwa an Parkett, Fliesen oder Türen der Mietwohnung oder Ferienwohnung.

Ohne besonderen Einschluss sind Schäden an gemieteten Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen. Moderne Privathaftpflicht-Tarife versichern aber Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen, zum Beispiel einen Brandfleck im Parkett. Bewegliche Mietsachen, etwa das Mobiliar einer Ferienwohnung, sind oft nur eingeschränkt mitversichert.

Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.