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Kfz-Versicherung wechseln: Was Sie bis zum 30. November erledigen sollten
Jedes Jahr im Herbst ist Wechselzeit. Wir erklären, welche Fristen gelten, worauf Sie beim Vergleich achten sollten und warum der günstigste Tarif nicht immer der beste ist.

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Wer wechseln will, muss rechtzeitig handeln – und sollte nicht nur auf den Beitrag schauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag für die ordentliche Kündigung ist in der Regel der 30. November.
- Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einem Fahrzeugwechsel gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
- Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie zum neuen Versicherer mit.
Welche Frist gilt für meine Kfz-Versicherung?
Bei den meisten Verträgen ist die Hauptfälligkeit der 1. Januar. Die Kündigung muss dann spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingegangen sein – also am 30. November. Steht in Ihrer Police ein anderes Datum, verschiebt sich die Frist entsprechend.
| Anlass | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres | Meist zum 30. November |
| Beitragserhöhung | 1 Monat nach Zugang der Mitteilung | Nur ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung |
| Nach einem Schaden | 1 Monat nach Abschluss der Regulierung | Gilt für Haftpflicht und Kasko |
| Fahrzeugwechsel | Mit Abmeldung bzw. Verkauf | Der Vertrag endet oder geht auf den Käufer über |
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ob zusätzlich Teil- oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vor allem vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.
Haftpflicht Pflicht
Zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert oft ausreichend.
Teilkasko Beliebt
Zusätzlich Diebstahl, Glas, Sturm, Hagel, Wildunfall und Marderbiss – ohne Rückstufung im Schadenfall.
Vollkasko
Deckt auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Sinnvoll bei Neuwagen, Leasing und Finanzierung.
Checkliste für den Wechsel
- Police und letzte Beitragsrechnung heraussuchen.
- Kündigungsfrist und Hauptfälligkeit prüfen.
- Aktuelle Schadenfreiheitsklasse notieren.
- Leistungen vergleichen – nicht nur den Beitrag.
- Neuen Vertrag abschließen, bevor Sie den alten kündigen.
- Kündigung fristgerecht und nachweisbar versenden.
Diese Leistungen machen den Unterschied
- Werkstattwahl: Freie Wahl oder Partnerwerkstatt mit Beitragsvorteil?
- Grobe Fahrlässigkeit: Verzichtet der Tarif auf Kürzungen, etwa beim Überfahren einer roten Ampel?
- Neupreisentschädigung: Wie lange wird bei Totalschaden der Neupreis ersetzt?
- Rabattschutz und Schutzbrief: Sind sie enthalten oder zubuchbar?
Der günstigste Tarif ist nur so lange günstig, bis der erste Schaden kommt. Entscheidend ist, was dann im Vertrag steht.
Häufige Fragen
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Bilder zum Artikel

Hagelschaden an einem geparkten Auto 
Auffahrunfall im Stadtverkehr

