Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Wer wechseln will, muss rechtzeitig handeln – und sollte nicht nur auf den Beitrag schauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag für die ordentliche Kündigung ist in der Regel der 30. November.
  • Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einem Fahrzeugwechsel gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
  • Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie zum neuen Versicherer mit.

Welche Frist gilt für meine Kfz-Versicherung?

Bei den meisten Verträgen ist die Hauptfälligkeit der 1. Januar. Die Kündigung muss dann spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingegangen sein – also am 30. November. Steht in Ihrer Police ein anderes Datum, verschiebt sich die Frist entsprechend.

Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können
AnlassFristHinweis
Ordentliche Kündigung1 Monat vor Ablauf des VersicherungsjahresMeist zum 30. November
Beitragserhöhung1 Monat nach Zugang der MitteilungNur ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung
Nach einem Schaden1 Monat nach Abschluss der RegulierungGilt für Haftpflicht und Kasko
FahrzeugwechselMit Abmeldung bzw. VerkaufDer Vertrag endet oder geht auf den Käufer über

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Ob zusätzlich Teil- oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vor allem vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Haftpflicht Pflicht

Zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert oft ausreichend.

Teilkasko Beliebt

Zusätzlich Diebstahl, Glas, Sturm, Hagel, Wildunfall und Marderbiss – ohne Rückstufung im Schadenfall.

Vollkasko

Deckt auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Sinnvoll bei Neuwagen, Leasing und Finanzierung.

Hagelschaden an einem geparkten Auto
Hagel gehört zu den klassischen Teilkasko-Schäden – die Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.

Checkliste für den Wechsel

  1. Police und letzte Beitragsrechnung heraussuchen.
  2. Kündigungsfrist und Hauptfälligkeit prüfen.
  3. Aktuelle Schadenfreiheitsklasse notieren.
  4. Leistungen vergleichen – nicht nur den Beitrag.
  5. Neuen Vertrag abschließen, bevor Sie den alten kündigen.
  6. Kündigung fristgerecht und nachweisbar versenden.

Diese Leistungen machen den Unterschied

  • Werkstattwahl: Freie Wahl oder Partnerwerkstatt mit Beitragsvorteil?
  • Grobe Fahrlässigkeit: Verzichtet der Tarif auf Kürzungen, etwa beim Überfahren einer roten Ampel?
  • Neupreisentschädigung: Wie lange wird bei Totalschaden der Neupreis ersetzt?
  • Rabattschutz und Schutzbrief: Sind sie enthalten oder zubuchbar?

Der günstigste Tarif ist nur so lange günstig, bis der erste Schaden kommt. Entscheidend ist, was dann im Vertrag steht.

Poth & Poth, Versicherungsagentur in Langenselbold

Häufige Fragen

Nein. Der neue Versicherer fragt die Schadenfreiheitsklasse beim bisherigen Versicherer ab und übernimmt sie.

Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr – es sei denn, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel wegen einer Beitragserhöhung.

Ja. Wenn Sie über uns wechseln, kümmern wir uns um die fristgerechte Kündigung Ihres bisherigen Vertrags.

Sie möchten wissen, ob sich ein Wechsel lohnt? Wir rechnen Ihren Tarif in zehn Minuten nach – jetzt kostenlos prüfen lassen.

Bilder zum Artikel

  • Hagelschaden an einem geparkten Auto
    Hagelschaden an einem geparkten Auto
  • Auffahrunfall im Stadtverkehr
    Auffahrunfall im Stadtverkehr

Über den Autor

Poth & Poth oHG

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