Recht & Vertrag Glossar · Buchstabe K
Kündigungsfrist
Zeitraum vor Ablauf des Versicherungsjahres, bis zu dem eine ordentliche Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss.
Bei vielen Sach- und Haftpflichtverträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei der Kfz-Versicherung ist es in der Regel ein Monat – bei Hauptfälligkeit 1. Januar also der 30. November.
Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können nach § 11 VVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden. Unabhängig davon gibt es Sonderkündigungsrechte.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
