Wohnen Glossar · Buchstabe H

Hausratversicherung

Versichert Ihr bewegliches Eigentum in der Wohnung – von Möbeln über Kleidung bis zu Elektronik – gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Als Faustregel gilt: Alles, was beim Umdrehen des Hauses herausfallen würde, gehört zum Hausrat. Ersetzt wird in der Regel der Neuwert, also der Betrag für eine gleichwertige neue Sache.

Wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme. Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht, wenn die Summe pauschal nach der Wohnfläche bemessen wird. Ergänzen lassen sich etwa Fahrraddiebstahl, Glas und Elementarschäden.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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