Firmen Glossar · Buchstabe I
Inhaltsversicherung
Versichert die bewegliche Einrichtung eines Betriebs – Maschinen, Waren, Vorräte und Büroausstattung – gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
Die Inhaltsversicherung ist das Gegenstück zur Hausratversicherung für Unternehmen. Sie ersetzt beschädigte oder gestohlene Betriebseinrichtung in der Regel zum Neuwert. Ergänzt wird sie häufig durch die Betriebsunterbrechungsversicherung, die den Ertragsausfall nach dem Schaden abdeckt.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.