Vorsorge Glossar · Buchstabe I
Invalidität
Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall – Grundlage für die Leistung der Unfallversicherung.
Wie hoch die Leistung ausfällt, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile und Sinnesorgane legt die Gliedertaxe feste Prozentsätze fest. Die Invalidität muss meist innerhalb einer bestimmten Frist eingetreten und ärztlich festgestellt sein.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
