Vorsorge Glossar · Buchstabe U

Unfallversicherung

Zahlt bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen eines Unfalls – rund um die Uhr, weltweit, in Beruf und Freizeit.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit und im Haushalt. Die private Unfallversicherung leistet bei bleibender Beeinträchtigung (Invalidität) eine Kapitalzahlung – mit Progression steigt die Leistung bei schweren Folgen überproportional.

Wichtig: Sie leistet nur bei Unfällen, nicht bei Krankheit. Für die Arbeitskraft ist deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

Mehr dazu im Ratgeber