Wohnen Glossar · Buchstabe U
Unterversicherung
Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert – dann wird ein Schaden nur anteilig ersetzt.
Beispiel: Ihr Hausrat ist 80.000 Euro wert, versichert sind aber nur 40.000 Euro. Bei einem Schaden von 10.000 Euro erhalten Sie nach der Proportionalitätsregel (§ 75 VVG) nur die Hälfte, also 5.000 Euro – obwohl die Versicherungssumme längst nicht ausgeschöpft ist.
Schutz bieten regelmäßige Anpassungen, der gleitende Neuwert in der Wohngebäudeversicherung und ein Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

