Grundbegriff Glossar · Buchstabe D

Doppelversicherung

Dasselbe Risiko ist bei mehreren Versicherern versichert – gezahlt wird im Schadenfall trotzdem nur einmal.

Typische Beispiele: das Smartphone in der Hausrat- und zusätzlich in einer Handyversicherung, die Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte und separat im Reiseschutz. Im Schadenfall erhalten Sie den Schaden nur einmal ersetzt (§ 78 VVG) – die doppelten Beiträge sind verschenkt.

Bei einem Versicherungs-Check legen wir alle Verträge nebeneinander und markieren solche Überschneidungen.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.