Firmen Glossar · Buchstabe B

Betriebsunterbrechung

Versicherung, die nach einem Sachschaden den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten eines Betriebs ersetzt.

Nach einem Brand oder Wasserschaden steht der Betrieb oft Wochen still. Miete, Löhne und Kreditraten laufen weiter, Umsätze fehlen. Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung ersetzt in dieser Zeit den Deckungsbeitrag, also fortlaufende Kosten und Gewinn.

Entscheidend ist die Haftzeit: der Zeitraum, für den der Versicherer zahlt – häufig 12 bis 24 Monate.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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