Ein Mitarbeiter öffnet einen Anhang, wenig später sind die Server verschlüsselt. Für viele Betriebe ist das kein abstraktes Risiko mehr – und die ersten Stunden entscheiden über das Ausmaß des Schadens.

Sofort-Regel

Betroffene Geräte vom Netzwerk trennen, aber nicht ausschalten – Spuren im Arbeitsspeicher sind für die IT-Forensik wichtig. Und: kein Lösegeld zahlen, ohne mit Experten gesprochen zu haben.

Der Notfallplan: Stunde für Stunde

  1. Isolieren: Betroffene Rechner und Server vom Netz nehmen, WLAN und VPN trennen.
  2. Alarmieren: Krisenhotline der Cyber-Versicherung oder IT-Dienstleister informieren.
  3. Dokumentieren: Uhrzeit, Meldungen auf dem Bildschirm und erste Beobachtungen festhalten.
  4. Prüfen: Sind personenbezogene Daten betroffen? Dann läuft eine Meldefrist.
  5. Kommunizieren: Mitarbeitende, Kunden und Partner sachlich informieren.
  6. Wiederherstellen: Systeme erst nach forensischer Freigabe aus sauberen Backups neu aufsetzen.

Meldepflicht nach der DSGVO

Sind personenbezogene Daten betroffen, muss der Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden – in Hessen ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bei einem hohen Risiko für die Betroffenen müssen auch diese informiert werden.

Was eine Cyber-Versicherung übernimmt

Typische Bausteine einer Cyber-Versicherung (je nach Tarif)
BausteinLeistung
SoforthilfeKrisenhotline, IT-Forensik, Unterstützung bei der Wiederherstellung
EigenschädenBetriebsunterbrechung, Datenwiederherstellung, Kosten für Benachrichtigungen
DrittschädenHaftpflichtansprüche, etwa nach einer Datenschutzverletzung
KrisenkommunikationUnterstützung bei der Information von Kunden und Öffentlichkeit
Vorsorge, die sich lohnt
  • Regelmäßige, getrennt aufbewahrte Backups
  • Updates und Virenschutz auf allen Geräten
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für E-Mail und Fernzugriff
  • Schulung der Mitarbeitenden zu Phishing
Notfallkarte für den Betrieb

Hängen Sie die wichtigsten Nummern sichtbar aus: IT-Dienstleister, Krisenhotline Ihrer Cyber-Versicherung, Geschäftsführung – und uns unter 06184 9937044.

Die meisten Betriebe merken erst im Ernstfall, dass niemand weiß, wer wen anrufen muss. Ein einfacher Plan auf einer Seite spart dann Stunden.

Poth & Poth, Firmenkunden-Beratung

Häufige Fragen

Gerade dann. Kleine Betriebe haben selten eigene IT-Sicherheitsexperten. Die Soforthilfe der Versicherung ist oft der wertvollste Teil.

Viele Versicherer erwarten Mindeststandards wie Backups, aktuelle Software und Virenschutz. Wir gehen die Fragen gemeinsam mit Ihnen durch.

Mehr zum Schutz Ihres Unternehmens finden Sie im Bereich Cyber & Recht für Firmenkunden.

Über den Autor

Poth & Poth oHG

Versicherungsagentur in Langenselbold

Persönliche Beratung zu Versicherung und Vorsorge für Privat- und Firmenkunden in Langenselbold und im Main-Kinzig-Kreis – ein Gesicht statt Hotline.

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