Firmen Glossar · Buchstabe A
Allgefahrendeckung
Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – statt nur gegen einzeln aufgezählte Risiken.
Klassische Sachversicherungen zählen die versicherten Gefahren einzeln auf, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl („Named Perils“). Eine Allgefahrendeckung dreht das Prinzip um: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Das ist vor allem bei der Elektronikversicherung und bei hochwertiger Betriebseinrichtung üblich. Im Schadenfall muss dann der Versicherer nachweisen, dass ein Ausschluss greift.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.