Haftpflicht Glossar · Buchstabe T
Tierhalterhaftpflicht
Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden und Pferden, die für Schäden durch ihr Tier unabhängig vom eigenen Verschulden haften.
Tierhalter haften nach § 833 BGB auch dann, wenn sie selbst nichts falsch gemacht haben (Gefährdungshaftung). Die Privathaftpflicht deckt in der Regel nur Kleintiere wie Katzen. Für Hunde und Pferde ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht nötig – in mehreren Bundesländern ist sie für Hunde vorgeschrieben.
Wichtige Leistungen sind Mietsachschäden, das Fremdhüterrisiko und die automatische Mitversicherung von Welpen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.