Gesundheit Glossar · Buchstabe W
Wartezeit
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Versicherungsschutz besteht.
Wartezeiten sollen verhindern, dass ein Vertrag erst abgeschlossen wird, wenn der Bedarf bereits feststeht. Sie sind vor allem in der Kranken- und Zahnzusatzversicherung sowie im Rechtsschutz üblich und betragen häufig drei bis acht Monate. Manche Tarife verzichten darauf oder verkürzen sie, etwa bei Unfällen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
